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Schmuck - ein Privileg der Frauen ?
ie Schmuckfunde aus den archäologischen Funden, die bildlichen Darstellungen und schriftlichen Quellen belegen die große Freude römischer Frauen am Besitz von Gold und Edelsteinen. Das Tragen, bzw. zur Schau stellen von kostbarem Schmuck war indes gesellschaftlich nicht unumstritten und wurde zeitweise gesetzlich geregelt.
Die
Lex Oppia aus der Zeit der römischen Republik (215 v. Chr.) verfügte: ".... danach durfte keine Frau mehr als eine halbe Unze Gold haben, ein buntes Gewand tragen und in Rom oder einer Landschaft oder weniger als eine Meile von dort entfernt mit einem bespannten Wagen fahren, es sei denn anlässlich einer Opferhandlung im Namen des Staates."
( Livius Ab urb condita XXXIV, 1, 3 ). - Eine halbe Unze entsprach etwa 13 - 14 g Gold oder drei Goldmünzen.
Die Idealvorstellung einer römischen Frau sah ein Leben in Schlichtheit und Mäßigung vor. Deshalb wird der Besitz von Geschmeide, Edelsteinen und Perlen von den antiken Autoren abgelehnt. In vielen Beispielen wurde in moralisierender Weise die Verschwendungssucht gerügt. Die Kritik machte auch vor den Damen des römischen Kaiserhauses nicht Halt. Plinius d. Ä. schreibt über die Frau des
Kaisers Gaius (Galigula), die mit ihm 38 - 39 n. Chr.
verheiratet war.
"Lollia Paulina", die einstige Frau des
Kaisers Gaius, sah ich, und nicht einmal im Prunk eines ersten und feierlichen Festes, sondern bei einem unbedeutenden Verlobungsschmaus, mit Smaragden und Perlen bedeckt, die abwechselnd aneinandergereiht am ganzen Kopf, in den Haaren, an den Ohren, am Hals und an den Fingern glänzten und einen Gesamtwert von 40 Millionen
Sesterzen darstellten: sie war sogleich bereit, den Kaufpreis mit Rechnungen zu belegen."
(Plinius, Naturalis historiae IX, 117).


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